Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er nicht sein Mobiltelefon als Telefon, Organizer, Internetzugang oder Diktiergerät verwendet.
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Freitag, 30. September 2016
Handy beim Fahren in der Hand halten erlaubt?
Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er nicht sein Mobiltelefon als Telefon, Organizer, Internetzugang oder Diktiergerät verwendet.