Mittwoch, 3. August 2016

Sammelkrankenfahrt auf Anordnung der Krankenkasse

Das Recht der Versicherten, bei notwendigen Krankenfahrten das Taxiunternehmen zu wählen, hindert die Krankenkasse nicht, zur Kostenersparnis gemeinsame Fahrten mehrerer Versicherter mit einem bestimmten Unternehmen (sogenannte Sammelfahrten) anzuordnen.

§ BSG 30.01.2001 B 3 KR 2/00