Parkt man an einem Taxistand, riskiert man abgeschleppt zu werden. Egal ob ein betriebsbereites Taxi den Stand hätte anfahren können oder nicht. So wie bei Behindertenparkplätzen wird die Funktion
von Taxenständen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen freigehalten
werden.
OVG Hamburg - 07.03.2006 Aktenzeichen 3 Bf 392/05
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Montag, 19. September 2016
Montag, 5. September 2016
Rotlichtverstoß wird deutlich teurer um Fahrverbot abzuwenden
Taxiunternehmer mit einem Taxi klagte nach Rotlichtverstoß gegen das verhängte einmonatige Fahrverbot. Das Gericht sah dadurch die wirtschaftliche Existenz gefährdet und verdoppelte die Geldstrafe. Der Klage wurde stattgegeben.
OLG Oldenburg - 28.08.1995 Aktenzeichen SS 114/95
Sonntag, 4. September 2016
Keine Konzessionsverlängerung bei fehlenden oder falschen steuerlichen Aufzeichnungspflichten
Die Konzession eines Taxiunternehmers wurde nicht verlängert. Dagegen klagte dieser. Die Klage wurde aufgrund von Verstössen gegen Erklärungs-, Anmeldungs- und Zahlungspflichten gegenüber Steuerbehörden und sozialversicherungsrechtlichen Einzugsstellen, sowie unvollständigen Tankrechnungen und Schichtzetteln abgewiesen. Außerdem konnte der Unternehmer keine Kassenführung vorlegen, auch die Löhne wurden falsch abgerechnet.
OVG Nordrhein-Westfalen - 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13
OVG Nordrhein-Westfalen - 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13
Fristeinhaltung bei Genehmigungserteilung zwingend erforderlich
Zehn bereits beantragte und ausgehändigte Mietwagenkonzessionen wurden gerichtlich wieder aberkannt, nachdem der Antragsteller die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht abgeben konnte.
VG Karlsruhe - 27.05.2014 Aktenzeichen 1 K 1748/12
VG Karlsruhe - 27.05.2014 Aktenzeichen 1 K 1748/12
Untersagungsverfügung - Autofahrer stellen sich für ein Taschengeld als "Taxifahrer" zur Verfügung
WunderCar wurde untersagt, Autofahrern ohne Personenbeförderungsschein Fahrten zu vermitteln. Bezahlung: das Trinkgeld, an dem die Mietwagenfirma jedoch auch noch prozentual beteiligt war,
Hamburg - 04.06.2014 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Hamburg - 04.06.2014 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
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