Sonntag, 4. September 2016

Keine Konzessionsverlängerung bei fehlenden oder falschen steuerlichen Aufzeichnungspflichten

Die Konzession eines Taxiunternehmers wurde nicht verlängert. Dagegen klagte dieser. Die Klage wurde aufgrund von Verstössen gegen Erklärungs-, Anmeldungs- und Zahlungspflichten gegenüber Steuerbehörden und sozialversicherungsrechtlichen Einzugsstellen, sowie unvollständigen Tankrechnungen und Schichtzetteln abgewiesen. Außerdem konnte der Unternehmer keine Kassenführung vorlegen, auch die Löhne wurden falsch abgerechnet.

OVG Nordrhein-Westfalen - 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13