Montag, 5. September 2016

Rotlichtverstoß wird deutlich teurer um Fahrverbot abzuwenden



Taxiunternehmer mit einem Taxi klagte nach Rotlichtverstoß gegen das verhängte einmonatige Fahrverbot. Das Gericht sah dadurch die wirtschaftliche Existenz gefährdet und verdoppelte die Geldstrafe. Der Klage wurde stattgegeben.

OLG Oldenburg - 28.08.1995 Aktenzeichen SS 114/95