Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Donnerstag, 5. April 2018
Unterkunft im Urlaub falsch beworben
Ein Ehepaar war von den abgebildeten Kabinen eines Schiffes im Reisekatalog so angetan, dass sie die Kreuzfahrt buchten. An Bord stellten sie fest, dass der Kabinenbalkon nicht wie angegeben aus Glas war, sondern eine Stahlbrüstung hatte. So konnte man den Blick aufs Meer nur im Stehen genießen. 5 Prozent des Reisepreises sprach das Gericht dem Ehepaar zu, denn die Unterkunft sollte in etwa so aussehen wie im Katalog.
AG Rostock, Az. 41 C 190/08
Lärmende Kinder erlaubt
Ein Ehepaar wohnte in der Nähe eines Kinderspielplatzes zur Miete. Da es sich von dem Kindergeschrei gestört fühlte, kürzte es kurzerhand die Miete. Das Gericht entschied allerdings anders. Der Lärm spielender Kinder ist kein Grund die Miete zu kürzen. Das Ehepaar muss zahlen.
AG Frankfurt a. Main, Az. 33 C 2368/08
Mittwoch, 4. April 2018
Radfahrer zu schnell
Ein Radfahrer fuhr in rasantem Tempo entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg. Als ein Auto aus einer Ausfahrt fuhr, kam es zum Unfall. Der Radfahrer klagte auf Schmerzensgeld. Sein Pech, das Gericht entschied, dass er grob fahrlässig gehandelt hatte, da er nicht Schrittgeschwindigkeit fuhr.
AG Darmstadt, Az. 304 C 181/08
AG Darmstadt, Az. 304 C 181/08
Möbel stinken
Eine Frau kaufte sich in einem Möbelgeschäft für 6200 Euro eine Schlafzimmereinrichtung. 13 Monate später verströmten die Möbel immer noch einen chemischen Geruch. Die Frau ging vor Gericht und bekam ihr Geld zurück.
OLG Bamberg, Az. 6 U30/09
OLG Bamberg, Az. 6 U30/09
Sonntag, 15. Januar 2017
Rückstand der Miete führt zu Kündigung
Eine Mieterin hatte 2013 die Mieten für Februar und April nicht bezahlt. Im August mahnte die Vermieterin die Zahlung an. Die Mieterin entschuldigte sich, zahlte aber nicht. Im November 2013 kündigte die Vermieterin ihr fristlos. Die Mieterin zog nicht aus. Die Kündigung erfolgte zu Recht, so der Bundesgerichtshof. Kommt ein Mieter mit zwei Monatsmieten in Rückstand, darf der Vermieter ihm kündigen. Das ist auch Monate später noch möglich.
BGH - 13.07.2016 Az. VIII ZR 296/15
BGH - 13.07.2016 Az. VIII ZR 296/15
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