Ein Radfahrer fuhr in rasantem Tempo entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg. Als ein Auto aus einer Ausfahrt fuhr, kam es zum Unfall. Der Radfahrer klagte auf Schmerzensgeld. Sein Pech, das Gericht entschied, dass er grob fahrlässig gehandelt hatte, da er nicht Schrittgeschwindigkeit fuhr.
AG Darmstadt, Az. 304 C 181/08
AG Darmstadt, Az. 304 C 181/08