Eine Frau kaufte sich in einem Möbelgeschäft für 6200 Euro eine Schlafzimmereinrichtung. 13 Monate später verströmten die Möbel immer noch einen chemischen Geruch. Die Frau ging vor Gericht und bekam ihr Geld zurück.
OLG Bamberg, Az. 6 U30/09
OLG Bamberg, Az. 6 U30/09