Im vorliegenden Fall war der Taxifahrer an eine Diskothek bestellt worden. Als er dort eintraf, war der Kunde noch nicht vor Ort. Erst nach ca. 40 Minuten Wartezeit stieg der Gast zu dem Fahrer in das Taxi, um die bestellte Fahrt anzutreten.
OLG Hamm, 19.01.2016 Akz. III-3 RBs 19/16