Oberverwaltungsgericht NRW 03.09.2015 Az. 3 Ws (B) 606/1515
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Mittwoch, 2. Mai 2018
Versäumung schlägt Altunternehmerprivileg
Die Genehmigungsbehörde darf im Rahmen einer Abwegung eine verspätete Antragstellung auch beim Altunternehmer zu Lasten des Unternehmers berücksichtigen. Der auf der Vormerkliste erstplatzierte Bewerber hat damit vorbehaltlich des Vorliegens der Erteilungsvorraussetzungen im Übrigen grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung der nunmehr neu auszugebenden Genehmigung.
Oberverwaltungsgericht NRW 03.09.2015 Az. 3 Ws (B) 606/1515
Oberverwaltungsgericht NRW 03.09.2015 Az. 3 Ws (B) 606/1515