Donnerstag, 18. August 2016

Fahrverbotsausnahmen werden streng geprüft

Eine unkritische Würdigung der Einlassung des Betroffenen und seiner Zeugen rechtfertigt nicht, vom Verhängen eines Regelfahrverbotes abzusehen.
Wer leichtfertig das Verhängen eines Fahrverbotes (hier: Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerorts um 31 km/h) riskiert, kann sich nicht ohne Weiteres auf die berufliche Konsequenzen berufen, um das Regelfahrverbot zu vermeiden (im Anschluss an die Entscheidung des Senates, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 3 Ws (B) 419/09).

Kammergericht Berlin - 11.07.2014 Aktenzeichen 3 Ws (B) 355/14