Samstag, 30. Juli 2016

Verschwiegener Reimport gilt als Arglist

Wird ein Auto, das aus Deutschland fabrikneu in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
exportiert worden war, als gebrauchtes Kraftfahrzeug wieder nach Deutschland importiert,
muss der Händler des Käufers diese Tatsache offenbaren. Verschweigt er diesen Umstand,
kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Kaufpreis
zurück verlangen.

§ Oberlandesgericht Naumburg Aktenzeichen 6 U 24/05