Freitag, 19. August 2016

Rücktritt vom Autokauf wegen fehlender Freisprechanlage

Wenn ein Gebrauchtwagen ein Ausstattungsmerkmal nicht aufweist, das in einer Online-Börse angeboten wurde, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, so entschied das Oberlandesgericht Hamm.