OLG Hamm - 18.07.2016 Az. 22 U 161/15
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Montag, 7. November 2016
Beim Hauskauf währt Ehrlichkeit am längsten!
Der Käufer eines Einfamilienhauses erkundigte sich vorab, ob der Keller trocken sei, was die Eigentümerin bestätigte. Nach dem Kauf für 390000 Euro stellte sich heraus, dass bei Regen Wasser in den Keller eindringt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied: Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist wirksam. Wer ein Wohnhaus verkauft, muss den Kaufinteressenten darüber aufklären, dass bei Regen der Keller überschwemmt wird.
OLG Hamm - 18.07.2016 Az. 22 U 161/15
OLG Hamm - 18.07.2016 Az. 22 U 161/15
Samstag, 5. November 2016
Reise umbuchen auf andere Ersatzteilnehmer teurer?
Ein Sohn hatte eine Woche Dubai für seine Eltern gebucht. Kurz vorher erkrankte die Mutter. Der Sohn stornierte die Reise, musste 85 Prozent zahlen. Er klagte auf Erstattung, weil eine Umbuchung auf Ersatzpersonen an höheren Kosten gescheitert war. Der Bundesgerichtshof lehnte ab. Reiseveranstalter dürfen den Kunden hohe anfallende Zusatzkosten berechnen, wenn sie eine Pauschalreise auf einen Ersatzteilnehmer umbuchen.
BGH - 27.09.2016 Az. X ZR 107/15
BGH - 27.09.2016 Az. X ZR 107/15
Donnerstag, 6. Oktober 2016
Keinen Anspruch auf Wartezeit bei einem Krankentransport?
Ein Taxiunternehmer hat keinen Anspruch auf Berechnung einer Wartezeit während er einen Krankentransport durchführt, wenn diese nicht vom Vertragsarzt verordnet worden ist.
Mittwoch, 5. Oktober 2016
Wie können Bewirtungskosten geltend gemacht werden?
70 Prozent eines Arbeitsessen sind als Betriebsausgaben absetzbar, wenn Kunden und Geschäftspartner bewirtet werden. Der Vorsteuerabzug wird aber zu 100 Prozent anerkannt. Das Finanzamt akzeptiert die Kosten aber nur, wenn der Beleg insbesondere Ort und Anlass der Bewirtung sowie die beteiligten Personen enthält.
Steuerfalle bei Geschäftsessen: Hinweise zu Beleganforderungen 01/2016
Steuerfalle bei Geschäftsessen: Hinweise zu Beleganforderungen 01/2016
In Deutschland bleibt UberPop auch weiterhin verboten
Wettbewerbsverstoß durch Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen ohne Genehmigung:
Die Durchführung entgeltlicher Personenbeförderungsaufträge ohne Genehmigung verstößt gegen das Personenförderungsgesetz und stellt zugleich eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Für diesen Wettbewerbsverstoß ist auch der Betreiber eines App-basierten Dienstes zur Vermittlung entsprechender Fahraufträge verantwortlich. Das hiergegen gerichtete Verbot ist sowohl mit dem Verfassungsrecht als auch mit dem Unionsrecht vereinbar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.
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