Mittwoch, 3. August 2016

Führerscheinentzug zeitpunktabhängig

Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Fahrerlaubnis auch dann noch einziehen, wenn zwischen Erreichen der 18-Punkte-Grenze und der Anordnung des Entzugs der Fahrerlaubnis drei Jahre lagen. Dies wird auch nicht dadurch ausgehebelt, das der Betroffene im Zeitpunkt der Anordnung wieder fahrgeeignet war, also keine 18 Punkte mehr hatte. Es kommt vielmehr auf den Zeitpunkt an, dem die 18 Punkte erreicht waren.

§ Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen 11 CS 12.350

Übelkeit im Taxi kann teuer werden

Quelle: pixabay.com
Wer sich wegen Alkoholkonsums im Taxi übergibt, muss zahlen, nicht unbedingt aber die vollen Kosten der Reinigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Taxifahrer nicht sofort anhält, wenn der Fahrgast sagt, ihm sei übel. Denn damit trifft den Fahrer eine Mitschuld. Da sich nicht eindeutig klären ließ, wie deutlich und dringlich der Fahrgast auf seine Übelkeit hingewiesen hatte, entschied sich das Gericht für eine Kostenteilung.

§ Amtsgericht München Urteil vom 2.09.2010 Aktenzeichen 271 C 11329/10

Schichtzettelführen ist Kardinalspflicht

Bei den abgabenrechtlichen Dokumentationspflichten, die im Taxenbetrieb durch Führen und Aufbewahren der Schichtzettel gewahrt werden, handelt es sich um im öffentlichen Interesse bestehende Kardinalspflichten des Beförderungsunternehmers. Sofern dagegen verstoßen wird, handelt es sich um einen schweren Verstoß gegen abgabenrechtliche Verpflichtungen nach §1 Abs. 2 PBZugV, so dass die Unzuverlässigkeit des Unternehemers zu bejahen ist.

§ Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13

MPU-Grenzen

Wird jemand mit 1,11 Promille angehalten und hat es Jahre zuvor schon mal eine Alkoholfahrt gegeben, rechtfertigt dies nicht, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist von der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig zu machen. Bei unter 1,6 Promille müssen hierfür weitere Umstände hinzukommen.

§ Verwaltungsgericht Würzburg AZ W 6 K11.134

Taxi nicht bezahlt

Verfolgt ein Taxifahrer zwei Fahrgäste, die sein Fahrzeug ohne zu bezahlen verlassen haben und überrollt er beim "Verfolgen" einen der beiden Fahrgäste aus Unachtsamkeit, als er einen Gehweg befährt um sein Fahrzeug auf einem Parkplatz abzustellen, dann spricht der Anschein des Verschuldens gegen ihn.