Mittwoch, 3. August 2016

MPU-Grenzen

Wird jemand mit 1,11 Promille angehalten und hat es Jahre zuvor schon mal eine Alkoholfahrt gegeben, rechtfertigt dies nicht, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist von der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig zu machen. Bei unter 1,6 Promille müssen hierfür weitere Umstände hinzukommen.

§ Verwaltungsgericht Würzburg AZ W 6 K11.134