Donnerstag, 26. April 2018

Bedrohung gegenüber einem Fahrzeugführer

Tritt ein Verkehrsteilnehmer verbal einschüchternd gegenüber einem Fahrzeugführer auf und übt Tätlichkeiten gegenüber dessen Pkw aus, muss er damit rechnen, dass dieser aus dieser bedrohlichen Situation flüchten möchte und losfährt. Kommt es dabei zur Verletzung des Verkehrsteilnehmers, kann eine Haftung des Fahrzeugführers aufgrund überwiegender eigener Verantwortlichkeit des Geschädigten entfallen.
LG Karlsruhe Az. 20 S 16/16