Sonntag, 28. August 2016

Sixt darf nicht als Limousinen-Anbieter auf Google Anzeigen mit dem Suchbegriff "Taxi" werben

Der Autovermieter Sixt darf seinen Chauffeurdienst "Mydriver" nicht mit dem Schlagwort "Taxi" in der Google-Werbung bewerben, wie aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 15 O 290/14) hervorgeht. Darf aber weiterhin seinen Dienst als Taxi-Alternative anbieten.

LG Berlin - 04.11.2014 Aktenzeichen 15 O 290/14
Berlin Pressemeldung 28.11.2014
taxi heute Meldung 02.12.2014
faz Meldung 28.11.2014
wbs-law.de Meldung 07.02.2015

Akuter Stuhlgang rechtfertigt nicht Geschwindigkeitsüberschreitung

Das Amtsgericht hat die Betroffene zu 120 Euro Geldbuße verurteilt, weil sie auf einer autobahnähnlichen Kraftfahrstraße mit ihrem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahrlässig um 34 km/h überschritten hatte. Da die nächste Ausfahrt so nah lag, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit keinen nennenswerten Zeitgewinn erbracht hatte, wurde die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.

OLG Düsseldorf - 06.12.2007 Aktenzeichen IV-5 Ss-OWi 218/07 - (OWi) 150/07 I

Mehrere Beladungsversuche des Gepäcks sind Pflicht

Nach der Beförderungspflicht (§ 22 PBefG) muß der Taxifahrer weitere Beladungsversuche unternehmen, wenn beim ersten Versuch nicht alle Gepäckstücke verstaut werden können, so das Amtsgericht Hamburg.

AG Hamburg - 09.03.2009 Aktenzeichen 237 OWi 19/09

Vorbestellung einer späteren Fahrt rechtfertigt nicht Ablehnung eines Fahrauftrages

Der Taxifahrer verstößt gegen seine Beförderungspflicht! Eine spätere Reservierung/Vorbestellung rechtfertigt nicht eine Ablehnung eines Fahrauftrages innerhalb des Pflichtfahrgebietes mit dem bereitgehaltenen Taxi am Taxistand.

BayObLG, 3. Sen. f. Bußgeldsachen - 17.04.1997 Aktenzeichen 3 ObOWi 29/97