Der Fahrauftrag lag im Pflichtfahrgebiet (§ 47 Abs, 4 PBefG), ergo durfte der Taxifahrer nicht ablehnen, auch nicht weil ihm dieser wegen der geringen
Entfernung des Fahrtziels nicht lohnenswert erschien.
OLG Düsseldorf - 24.03.1993 Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 9/93 - (OWi) S3/93 I