Sonntag, 28. August 2016

Vorbestellung einer späteren Fahrt rechtfertigt nicht Ablehnung eines Fahrauftrages

Der Taxifahrer verstößt gegen seine Beförderungspflicht! Eine spätere Reservierung/Vorbestellung rechtfertigt nicht eine Ablehnung eines Fahrauftrages innerhalb des Pflichtfahrgebietes mit dem bereitgehaltenen Taxi am Taxistand.

BayObLG, 3. Sen. f. Bußgeldsachen - 17.04.1997 Aktenzeichen 3 ObOWi 29/97