Sonntag, 28. August 2016

Mehrere Beladungsversuche des Gepäcks sind Pflicht

Nach der Beförderungspflicht (§ 22 PBefG) muß der Taxifahrer weitere Beladungsversuche unternehmen, wenn beim ersten Versuch nicht alle Gepäckstücke verstaut werden können, so das Amtsgericht Hamburg.

AG Hamburg - 09.03.2009 Aktenzeichen 237 OWi 19/09