Sonntag, 3. Juni 2018

Kein Konzessionsentzug bei Fahrgastbeschwerden

Einem Taxiunternehmer, der in seinem Betrieb selbst auch als Fahrer tätig ist, darf trotz erheblicher Defizite in Selbstbeherrschung, Besonnenheit, Respekt und Rücksicht im Umgang mit Fahrgästen nicht die Genehmigung nach § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 PBefG wegen Unzuverlässigkeit als Unternehmer versagt werden. Es komme allerdings ein Entzug des P-Scheins in Betracht.

OVG NRW - 30.04.2008 Az. 13 A 8/07