Sonntag, 4. September 2016

Unzuverlässigkeit begründet Aberkennung dreier Taxi-Konzessionen

Da der Taxiunternehmer bei Fahr- und Schichtzeiten geschummelt hatte und auch Lohnabrechnungen als nicht glaubhaft galten, hatte das Land Hamburg ihm drei zusätzlich genehmigte Konzessionen wieder aberkannt. Dagegen reichte er Klage ein, Das Gericht wies diese jedoch ab, da er als nicht mehr zuverlässig galt.

OVG Hamburg - 04.11.2015 Aktenzeichen 3 Bs 200/15