Oberverwaltungsgericht Hamburg - 02.03.2007 Aktenzeichen 1 Bs 340/06
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Mittwoch, 13. Juni 2018
Zuverlässigkeit erst zurück nach Wiedereingliederung
Eine schwere strafrechtliche Verurteilung führt zur Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmens, solange sie in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist. Eine hierauf begründete Versagung der Zulassung zur Führung eines Taxenunternehmens ist rechtmäßig bis zum Ablauf der Rehabilitierungsfrist.
Oberverwaltungsgericht Hamburg - 02.03.2007 Aktenzeichen 1 Bs 340/06
Oberverwaltungsgericht Hamburg - 02.03.2007 Aktenzeichen 1 Bs 340/06