Freitag, 20. April 2018

Sportlehrer haftet, wenn ein Kind vom Turngerät stürzt

Eine Sportlehrerin schickte einige Mädchen zum Schwebebalken und gab anderen am Stufenbarren Hilfestellung. Plötzlich stürzte ein Kind von dem Turngerät und brach sich den Arm. Die Eltern verklagten die Trainerin auf Schadenersatz und bekamen Recht. Sie hätte die 8-jährige nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen.
AG Bonn, Az. 11 C 478/05