32 Jahre liegt der Unfall zurück, bei dem eine Frau verletzt wurde. 44000 Euro Abfindung zahlte die Versicherung. Nun forderte sie Ersatz für entgangenen Verdienst, weil die Spätfolgen sie erwerbsunfähig machten. Das Gericht entschied das der geschlossene Vergleich gilt.
LG Coburg Az. 13 O 767/07
LG Coburg Az. 13 O 767/07