Dienstag, 16. August 2016

Mehrfach bestrafter Taxifahrer darf keine Fahrgäste mehr befördern

Einem erheblich strafrechtlich verurteilten Taxifahrer darf die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung und auch die Taxikonzession entzogen werden, weil er nicht mehr die Gewähr dafür bietet, der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht zu werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

VG Mainz 05.01.2016 Aktenzeichen 3 L 1528/15.MZ