VG Koblenz - 12.12.2005 Aktenzeichen 3 K 507/05.KO - Pressemitteilung
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Samstag, 30. Juli 2016
Arbeitgeber zahlt Abschiebekosten
Der Arbeitgeber eines Ausländers, der keine Aufenthaltsgenehmigung hat, haftet für die Abschiebekosten, wenn er die Ausreisepflicht seines Arbeitnehmers kannte oder hätte kennen müssen. Eine fahrlässige Unkenntnis liegt vor, wenn der Arbeitgeber sich die Aufenthaltspapiere nicht vorlegen lässt. Arbeitgeber ist derjenige für den die Arbeitsleistung erbracht wird.