Samstag, 30. Juli 2016

Defekter Tempomat schützt nicht vor Strafe

Auch wer mit Tempomat fährt, ist verpflichtet, beständig die Geschwindigkeit zu kontrollieren.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgt auch dann eine Verurteilung, wenn sie
aufgrund eines defekten Tempomats erfolgt ist. Denn der Fahrer handelt fahrlässig, wenn er
sich nur auf die Technik verlässt.

§ Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen 2 Ss OWi 200/06