Samstag, 30. Juli 2016

Kein Handy an der Ampel

Auch wenn er weiß, wie lange eine Rotphase dauert, darf ein Autofahrer in dieser Zeit nicht zum Handy greifen und telefonieren 

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Ein Autofahrer darf sein Handy auch dann nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen, wenn er sein Fahrzeug kurzzeitig angehalten hat - etwa vor einer auf Rot geschalteten Ampel. Wie die deutsche Anwaltshotline mitteilt, wollte sich ein Autofahrer damit herausreden, dass ihm bekannt gewesen sei, wie lang die Rotphase gerade dieser Ampel dauern würde und dass er noch genügend Zeit bis zum Weiterfahren habe. Die Richter konnte er damit nicht überzeugen. "Nach dem Wortlaut der Strassenverkehrsordnung hätte der Mann sein Mobiltelefon im Auto dann benutzen dürfen, wenn das Fahrzeug an der Kreuzung beim Telefonieren sowohl gestanden hätte als auch der Motor ausgeschaltet gewesen wäre", sagt Rechtsanwalt Stefan Specks.

§ Oberlandesgericht Celle Aktenzeichen 211Ss 111/05