Samstag, 30. Juli 2016

Aufwendungen sind zu ersetzen

Erstattet der Verkäufer eines Neufahrzeuges aufgrund von Mängel den Kaufpreis und erhält das Fahrzeug zurück, so muss er auch sämtliche im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf getätigten Aufwendungen des Käufers ersetzen. Hierzu zählen Aufwendungen für den Einbau von Geräten ebenso wie die Überführungskosten für das Fahrzeug. Reduziert wird der Erstattungsanspruch lediglich durch die zu erwartende Nutzungsdauer, die, orientiert an der Fahrzeugleistung, zu einem Abzug führt, weil die Geräte bereits über einen bestimmmten Zeitraum genutzt worden sind.

§ Bundesgerichtshof Aktenzeichen VIII ZR 275/04