Samstag, 30. Juli 2016

Wer zwei Mal sündigt, wird doppelt bestraft

Ein Pkw-Fahrer hatte im entschiedenen Fall alkoholisiert einen Unfall verursacht.
Danach entfernte er sich unerlaubt vom Unfallort und fügte damit der ersten Pflichtwidrigkeit
im Rahmen des Versicherungsverhältnisses eine zweite hinzu.
In einem solchen Fall können die Beträge, bis zu denen die Versicherung die Möglichkeit hat,
sich auf Leistungsfreiheit zu berufen, addiert werden. Der Versicherungsnehmer kann
kräftig zur Kasse gebeten werden.

§ Bundesgerichtshof Aktenzeichen IV ZR 216/04