Dienstag, 2. August 2016

Kein Nutzungsausfall von der Kaskoversicherung

Wer seine Kaskoversicherung nach einem Schaden in Anspruch nimmt, hat keinen Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens, wie dies bei einem Unfall vom gegnerischen Haftpflichtversicherer verlangt werden kann. Der Nutzungsausfallschaden kann auch dann nicht gefordert werden, wenn das Fahrzeug aufgrund Verzögerungen bei der Versicherung nicht nutzbar ist.

§ Oberlandesgericht Düsseldorf Aktenzeichen 4 W 45/05