Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 29.07.2002 3 U 239/01
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Sonntag, 3. Juni 2018
Ein Taxifahrer kann auch als betrunkener Fußgänger seinen Führerschein verlieren
Ein Taxifahrer aus Freiburg war wiederholt schwer betrunken zu Fuß unterwegs gewesen, hatte aber ein gefordertes Medizinisch-Psychologisches Gutachten verweigert. Die zuständige Behörde entzog ihm daraufhin den Führerschein. Der VGH bestätigte diese Entscheidung: Das Amt müsse nicht abwarten, bis der Mann im Straßenverkehr als betrunkener Autofahrer auffällig wird.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 29.07.2002 3 U 239/01
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 29.07.2002 3 U 239/01