Samstag, 2. Juni 2018

Kündigung bei sexueller Belästigung

Sexuelle Übergriffe eines Vorgesetzten während der Arbeitszeit rechtfertigen eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung, wenn es sich um äußerst massive tätliche Belästigung handelt.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen -  Aktenzeichen 12 Sa 14/18/02