Steht ein Fahrzeug länger als 12 Monate auf dem Fabrikgelände, gilt es nicht mehr als Neufahrzeug.
Bundesgerichtshof - 15.03.2003 Aktenzeichen VIII ZR 227/02
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen