Samstag, 2. Juni 2018

Pkw gilt nur für ein Jahr als Neufahrzeug

Gekauft wird ein Neufahrzeug im Juni 2000 - ausgeliefert wird im August 2000. Letztendlich stellt sich heraus, daß das Fahrzeug zwar noch keinen Kilometer gelaufen hat, aber schon im Februar 1998 das Fabriktor passiert hat. Zu lang, um noch als Neufahrzeug verkauft zu werden, entschied der Bundesgerichtshof. Der BGH legte nun fest, daß höchstens 12 Monate als Karenzzeit gilt.
Steht ein Fahrzeug länger als 12 Monate auf dem Fabrikgelände, gilt es nicht mehr als Neufahrzeug.

Bundesgerichtshof - 15.03.2003 Aktenzeichen VIII ZR 227/02