Freitag, 22. Juni 2018

Gutachten muss nicht immer bezahlt werden

Ein Versicherter muss nicht für die Kosten eines Gutachtens aufkommen, das seine Versicherung in Auftrag gibt, um ihre Zahlungspflicht zu prüfen. Geht der Fall vor Gericht, handelt es sich auch nicht um Prozesskosten.
Ausnahme: Das Gutachten dient als Nachweis für einen Betrug.

OLG Koblenz - 03.04.2007 Aktenzeichen 14 W 238/07
OLGReport-Koblenz 2007, 729; VersR 2007, 1100