Mittwoch, 13. Juni 2018

Zuverlässigkeit erst zurück nach Wiedereingliederung

Eine schwere strafrechtliche Verurteilung führt zur Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmens, solange sie in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist. Eine hierauf begründete Versagung der Zulassung zur Führung eines Taxenunternehmens ist rechtmäßig bis zum Ablauf der Rehabilitierungsfrist.

Oberverwaltungsgericht Hamburg - 02.03.2007 Aktenzeichen 1 Bs 340/06