Wer sein Fahrzeug auf einen Taxistand abstellt, darf abgeschleppt werden, auch wenn keine Behinderung des Taxenverkehrs vorliegt. Ebenso wie bei Behindertenparkplätzen muss die Funktion von Taxiständen in vollem Umfang gewährleistet sein.
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen