Montag, 26. September 2016

Taxizentrale muss Aufnahmegebühr zurückzahlen

Die kartellrechtliche Zielsetzung des ungehinderten Marktzuganges für alle Wettbewerber verbietet es deshalb einer marktbeherrschenden oder marktstarken Vereinigung, ein "Aufgeld" zu verlangen.
Die Aufnahmegebühr stellt eine unzulässige Behinderung und Diskriminierung dar und kann infolge dessen zurück verlangt werden, entschied das Oberlandesgericht. 

OLG Celle - 16.03.1989 Aktenzeichen 13 U (Kart) 221/88