Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, sind für ein Taxiunternehmen ausreichend als Mindestanforderung für die Einzelaufzeichnungspflicht.
FG Hamburg - 11.11.2014 Aktenzeichen 6 K 206/11