Mittwoch, 28. September 2016

Häusliches Arbeitszimmer kann nicht steuerlich berücksichtigt werden?



Ein häusliches Arbeitszimmer setzt voraus, dass der Raum wie ein Büro eingerichtet und ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird.
Ein gemischt genutztes Arbeitszimmer - eine Arbeitsecke - kann nicht steuerlich berücksichtigt werden. So hat der Bundesfinanzhof entschieden.

BFH - 27.07.2015 Aktenzeichen GrS 1/14
Pressemitteilung Nr. 6/16 vom 28.01.2016