Freitag, 23. September 2016

Aufstellen einer Taxe neben einem voll besetzten Taxenstand ist eine Ordnungswidrigkeit

Von Fabian Börner - eigenes Werk, CC BY-SA 3.0Link
Eine Aufstellungsbeschränkung von Taxen auf dafür vorgesehene Flächen (Taxenstände) betreffenden Regelungen ist es nicht nur, ein Bereithalten an lukrativen Stellen, an denen kein Taxistand vorhanden ist, zu unterbinden, sondern auch, einen ordnungsgemäßen Verkehrsablauf zu sichern. Das Aufstellen einer Taxe neben einem voll besetzten Taxenstand ist unzulässig und kann nach § 47 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 PBefG in Verbindung mit den diesbezüglichen Regelungen in den Taxenordnungen der Länder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

OLG Hamburg - 17.02.2014 Aktenzeichen 2 RB 14/14 - 3 Ss OWi 16/14