Die Tarifpflicht einer Taxenordnung kann nicht über den Bereich des Pflichtfahrgebietes erweitert werden. Nur innerhalb des Pflichtfahrbereichs gilt deshalb die Beförderungspflicht und nur innerhalb
des Pflichtfahrbereichs gilt damit die Tarifpflicht, entschied das OVG Rheinland-Pfalz.
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen