Freitag, 23. September 2016

Die Tarifpflicht einer Taxenordnung kann nicht über den Bereich des Pflichtfahrgebietes erweitert werden

Die Tarifpflicht einer Taxenordnung kann nicht über den Bereich des Pflichtfahrgebietes erweitert werden. Nur innerhalb des Pflichtfahrbereichs gilt deshalb die Beförderungspflicht und nur innerhalb des Pflichtfahrbereichs gilt damit die Tarifpflicht, entschied das OVG Rheinland-Pfalz.

OVG Rheinland-Pfalz - 17.01.2013 Aktenzeichen 7 C 10969/12.OVG