Donnerstag, 29. September 2016

Hund und Katze sparen Steuern


Läßt man sein Haustier während des Urlaub von einem professionellen Dienstleister betreuen und versorgen, gilt dies als haushaltsnahe Dienstleistung und ist somit steuerlich absetzbar. Das Finanzamt wollte den Steuervorteil nicht bewilligen - zu Unrecht, urteilte der Bundesfinanzhof.

BFH - 03.09.2015 Aktenzeichen VI R 13/15