Läßt man sein Haustier während des Urlaub von einem professionellen Dienstleister betreuen und versorgen, gilt dies als haushaltsnahe Dienstleistung und ist somit steuerlich absetzbar. Das Finanzamt wollte den Steuervorteil nicht bewilligen - zu Unrecht, urteilte der Bundesfinanzhof.
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Donnerstag, 29. September 2016
Hund und Katze sparen Steuern
Läßt man sein Haustier während des Urlaub von einem professionellen Dienstleister betreuen und versorgen, gilt dies als haushaltsnahe Dienstleistung und ist somit steuerlich absetzbar. Das Finanzamt wollte den Steuervorteil nicht bewilligen - zu Unrecht, urteilte der Bundesfinanzhof.