Mittwoch, 3. August 2016

Abtretung der Mietwagenkosten nach einem Unfall

Nach Verkehrsunfällen holen sich Geschädigte häufig für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen und gestatten dem Mietwagenunternehmen, die Kosten bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen. dies ist laut BGH zulässig.

§ Bundesgerichtshof AZ ZR 75/11