Mittwoch, 3. August 2016

Ausschließungserklärung durch Gesellschafterbeschluss

Ist im Gesellschaftsvertrag einer KG  bestimmt, dass ein Gesellschafter ausscheidet, wenn die übrigen Gesellschafter - aus wichtigem Grund - sein Ausscheiden durch Erklärung ihm gegenüber verlangen, so ist diese Klausel regelmäßig dahin auszulegen, dass die Gesellschafter über die Ausschließung eines Mitgesellschafters einen Beschluss zu fassen und darauf gegründet eine Ausschließungserklärung ihm gegenüber abzugeben haben.

§ Bundesgerichtshof AZ II ZR 262/09