Dienstag, 16. August 2016

Fristlose Kündigung wegen Morddrohung

Ein Arbeitgeber wirft seinem Arbeitnehmer vor, es bestehe der dringende Verdacht, dieser habe seinen Vorgesetzten in einem Telefonat massiv mit den Worten "Ich stech‘ Dich ab" bedroht. Der Arbeitnehmer klagte gegen die fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf.
Bei dem Anruf handelt es sich um einen erheblichen Verstoß des Klägers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Aufgrund der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung seines Vorgesetzten ist der Beklagten eine Weiterbeschäftigung des Klägers unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht weiter zumutbar. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung war eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Die fristlose Kündigung ist somit wirksam.

Pressemitteilung - Arbeitsgericht Düsseldorf 15.08.2016 7 Ca 415/15