Donnerstag, 18. August 2016

Rückkehrpflicht: Fahrer dürfen Mietwagen für ihren Arbeitsweg benutzen

Die Vorschrift des § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG zur Rückkehrpflicht ist dahingehend auszulegen, dass die Ausführung des ersten Beförderungsauftrages nach Dienstbeginn vom Betriebssitz des Mietwagenunternehmers aus erfolgen muss, so ein Urteil des Bundesgerichtshof. Der Unternehmer begeht aber keinen Verstoß, wenn er seinen Fahrern die Mietwagen für den Weg von und zu der Arbeit zur Verfügung stellt und die Fahrt zum Wohnort vom Betriebssitz des Mietwagenunternehmers aus erfolgt, zu dem die Fahrer nach Beendigung des letzten Beförderungsauftrages zurückkehren.

BGH - Urteil 30.04.2015 Aktenzeichen I ZR 196/13