Freitag, 19. August 2016

Gilt "Rechts vor Links" im Parkhaus?

Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass auch markierte Fahrspuren auf Parkplätzen und in Parkhäusern grundsätzlich nicht dem fließenden Verkehr dienen, deshalb können sich Autofahrer nicht auf die üblichen Vorfahrtsregeln wie „rechts vor links“ verlassen. Sie müssen immer das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigungspflicht beachten. Und auch, wenn die Fahrbahnen mit Pfeilen versehen sind: Autofahrer müssen jederzeit mit „Falschfahrern“ rechnen.